Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Kuren
Kuren sind in der Regel Sache des Rentenversicherungsträgers. Kurleistungen sind auch möglich, wenn Sie privat krankenvoll versichert sind. Auch hier ist dann in der Regel der Rentenversicherungsträger für die Kostenübernahme zuständig.
KVDR (Krankenversicherung der Rentner)
Als gesetzlich Krankenversicherter wird man mit Eintritt des Rentenalters automatisch Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Auch hiervon kann man sich befreien lassen und dann freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Unterschiede liegen in der Beitragsberechnung.