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Ehegattennachversicherung - Eigenanteile

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Ehegattennachversicherung

Sollten sie länger als 3 Monate privat versichert sein und Ihr Ehepartner sich dazu entschließen sich ebenfalls privat versichern zu wollen, so entfällt für den Ehepartner die Wartezeit von 3 Monaten.

Eigenanteile

Sie haben in der gesetzlichen, sowie in der privaten Krankenversicherung Eigenanteile zu zahlen. Diese kennt man vorallem bei Leistungen wie Zahnersatz. Hierbei handelt es sich um einen variablen oder feststehenden Betrag der von der Versicherungsgesellschaft nicht übernommen wird und von Ihnen allein zu tragen ist.