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Pflegebedürftigkeit - Pflegestufe - Pflegeversicherung

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Pflegebedürftigkeit

Ist der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens alleine zu meistern und bedarf hierzu fremder Hilfe, spricht man von Pflegebedürftigkeit.

Pflegestufe

Es gibt drei verschiedene Pflegestufen welche anhand eines Punktesystems ermittelt werden. Man unterscheidet zwischen Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig, Pflegestufe II = schwer pflegebedürftig und Pflegestufe III = schwerst pflegebedürftig.

Pflegeversicherung

Ist man bei einem privaten Krankenversicherer für die allgemeinen Krankenhausleistungen versichert, ist man verpflichtet auch dort die Pflegeversicherung abzuschließen. Als gesetzlich Versicherter ist man gleichzeitig auch dort Pflegeversichert, wo man Krankenversichert ist. Die Pflegekasse ist der Krankenkasse angegliedert.