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Gebührenordnung - Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker - Gehaltsfortzahlung

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Gebührenordnung

Für Ärzte und Zahnärzte gibt es Gebührenordnungen, nach denen diese Ihr Honorar für Privatpatienten abrechnen. Es wird bei den Gebührenordnungen zwischen persönlichen Leistungen und medizinisch-technischen Leistungen unterschieden. Bei persönlichen Leistungen darf der Arzt das 1- bis 2,3 fache, bei medizinisch-technischen Leistungen das 1- bis 1,8 fache Satz der Gebührenordnung berechnen. Ein Überschreiten dieser Schwellenwerte muss vom Arzt schriftlich begründet wird.

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

Im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker sind die Heilpraktikerleistungen mit €-Beträgen erfasst.

Gehaltsfortzahlung

Man hat als Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten begrenzt. Wenn Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit jedoch mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig waren, haben Sie wieder Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.