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Kostenerstattungsprinzip - Krankengeld - Krankenhaus

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Kostenerstattungsprinzip

Die meisten privaten Krankenversicherer erstatten nach dem Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten für Behandlungen nach Vorlage der Originalrechnungen von Ihrem Krankenversicherungsunternehmen erstattet bekommen. Sie gehen also als Versicherungsnehmer bei diesem Prinzip in Vorleistung.

Krankengeld

Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Ablauf der Lohnfortzahlung von 6 Wochen gezahlt. Es beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts max. jedoch 70% der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des regelmäßigen Nettoverdienstes. Davon haben Sie als versicherter Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Krankengeld wird für ein und dieselbe Erkrankung max. für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Krankenhaus

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Sie Anspruch auf Einweisung in eines der beiden nächstgelegenen geeigneten Krankenhäuser. Die Betreuung erfolgt durch den jeweils Dienst habenden Arzt.