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Regelleistungen - Rehabilitation

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Regelleistungen

Als Regelleistungen werden die Leistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt bezeichnet, welche von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hierzu zählt die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, sowie die Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

Rehabilitation

Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern oder von den Berufsgenossenschaften übernommen. In erster Linie aber sind die gesetzlichen Rentenversicherungsträger für die Kostenübernahme zuständig. Rehabilitationsmaßnahmen werden durchgeführt um die Arbeitskraft wiederherzustellen.