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Doppelversicherung

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Doppelversicherung

Schließt man als versicherte Personen bei einem weiteren Versicherer einen Krankenversicherungsvertrag ab, dann ist man verpflichtet das Versicherungsunternehmen von der anderen Versicherung zu unterrichten. Dies ist wichtig, da der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer bereits bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld nur mit Einwilligung Ihrer Versicherung vorgenommen werden darf.