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Krankenhaustagegeldversicherung - Krankenkassen - Krankentagegeld

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Krankenhaustagegeldversicherung

Bei der Krankenhaustagegeldversicherung bekommt man für jeden Tag, indem man sich in einer stationären Behandlung befindet die vereinbarte Summe ausgezahlt.

Krankenkassen

Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung sind: • Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) • Betriebskrankenkasse (BKK) • Innungskrankenkasse (IKK) • Ersatzkassen

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung kennt man aus der privaten Krankenvollversicherung. Hier wird ein Tagegeld vereinbart, welches nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, in der Regel nach 6 Wochen, gezahlt wird, wenn man arbeitsunfähig ist. Hierbei ist es egal ob sich der Versicherte in stationäre Behandlung oder zu Hause befindet. Sind Sie Selbstständiger oder Freiberufler, dann können Sie die Karenzzeit je nach Art und Umfang Ihrer Einkunftserzielung wählen, d.h. Sie können auch Krankentagegeld z.B. bereits nach 14 Tagen vereinbaren.