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Beamte - Beamtenanwärter - Befreiung von der Versicherungspflicht

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Beamte

Bei der Beamtung handelt es sich um eine Sonderstellung des Angestelltenverhältnisses. Die Beamten zählen zu der Form der Staatsdiener. Beamten sind verpflichtet, sich privat zu versichern.

Beamtenanwärter

Beamtenanwärter sind zukünftige Beamten in der Ausbildung. Sie befinden sich im Vorbereitungsdienst und erhalten die private Krankenversicherung zu besonderen Bedingungen.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Sollten Sie durch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar eines Jahres krankenversicherungspflichtig werden, haben Sie die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von 3 Monaten an die Krankenkasse gestellt werden. Also an die gesetzliche Krankenkasse.