Landwirte sind grundsätzlich versicherungspflichtig, haben aber die Möglichkeit sich befreien zu lassen wenn der Wirtschaftswert des Betriebes einen bestimmten Betrag überschreitet.
Leistungseinschränkungen
Damit die Risiken für die Versicherungen kalkulierbar bleiben, werden bestimmte Ereignisse direkt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wie z.B. Kriegsereignisse.