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Familienversicherung - Freiberufler - Freiwillig Versicherte

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Familienversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die sogenannte Familienversicherung. Hier sind der Ehegatte und die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn deren Einkommen monatlich nicht höher ist als 1/7 der Bezugsgröße. Kinder sind bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres familienversichert, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres wenn sie nicht erwerbstätig sind, und bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.

Freiberufler

Ist man freiberuflich tätig, kann man sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, wenn man unmittelbar vorher mind. 12 Monate oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Freiberufler haben aber auch die Möglichkeit sich privat zu versichern.

Freiwillig Versicherte

Unterliegt man nicht mehr der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung kann man aber weiterhin als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Voraussetzung ist, dass Sie unmittelbar vorher ununterbrochen 12 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung oder innerhalb der letzten fünf Jahre 24 Monate versichert waren.