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Selbstbeteiligung - Selbstbeteiligung im Krankenhaus

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Selbstbeteiligung

Sollte man sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden, wird somit der Beitrag geringer. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, je niedriger der Beitrag. Bei der Selbstbeteiligung zahlt der Versicherungsnehmer bis zur vereinbarten Höhe des Selbstbehaltes alle Kosten selbst. Der Versicherer übernimmt erst die Kosten, wenn die Selbstbeteiligung erfüllt ist.

Selbstbeteiligung im Krankenhaus

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus für jeden Kalendertag eine bestimmte Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung ist jedoch auf max. 14 Tage pro Kalenderjahr beschränkt und gilt nur für volljährig Versicherte.