» Kontaktformular
» Impressum
» Haftungsausschluß » Sitemap
  Startseite Krankenkassenwechsel  


Krankenkassenwechsel

In Deutschland besteht für jeden Angestellten grundsätzlich eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenkasse. Die Wahl der Krankenkasse, sollten Sie nicht gerade zu den Selbstständigen, Beamten oder Hochverdiener gehören, ist dabei Ihnen überlassen.

Ein Krankenkassenwechsel innerhalb der gesetzlichen Kassen steht Ihnen frei, sofern Sie bereits eineinhalb Jahre in dem bestehenden Versicherungsverhältnisses stehen. Sofort kündigen dürfen Sie bei Beitragserhöhungen. Für das Kündigungsschreiben gibt es soweit keine Vorgaben, allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt hier immer 8 Wochen.

Rechtskräftig, aufgrund der Versicherungspflicht ist die Kündigung erst dann, wenn Sie bei Ihrer alten Versicherung eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegen. Es muss nachgewiesen werden, dass Sie gesetzlich versichert sind. Um einen Versicherungsvertrag bei einer anderen Krankenkasse abschließen zu können brauchen Sie nur die Kündigung des alten Versicherungsverhältnisses. Die aktuelle Krankenkasse ist verpflichtet, diese Bestätigung der Kündigung innerhalb von 2 Wochen zu erstellen und Ihnen zukommen zu lassen.

Seit 2009 gestalten sich die Wahl des richtigen und optimalen Krankenversicherungsschutz nur noch über die Leistungen und Bonusprogramme, die die einzelnen Krankenkassen anbieten. Der Beitragssatz beträgt seit Jahresanfang bei jeder Krankenkasse 15.5 Prozent. Achten Sie daher detailliert darauf, auf was sich der Leistungsumfang des Versicherungsträgers bezieht. Oftmals sind es gravierende Unterschiede. Achten Sie auch darauf, dass die Krankenkasse Bonusprogramme anbietet, bei denen Sie schon bei den Vorsorgeuntersuchungen Punkte sammeln können.