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Versicherungsjahr - Versicherungssteuer - Vertragsdauer

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Versicherungsjahr

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten für das Versicherungsjahr. Zum einen entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, so auch oftmals bei der privaten Krankenversicherung. Zum anderen entspricht das Versicherungsjahr zwölf Monate ab dem Versicherungsbeginn. In diesem Fall entspricht das Versicherungsjahr nicht einem Kalenderjahr.

Versicherungssteuer

Die private Krankenversicherung unterliegt nicht der Versicherungssteuer, ebenso die Beiträge zur Lebensversicherung.

Vertragsdauer

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es eine Vertragsdauer von 1 – 3 Versicherungsjahren, wobei es sich hier unterscheidet ob es sich um eine Krankenzusatz- oder um eine Krankenvollversicherung handelt, bei welcher die Vertragsdauer länger gestaltet ist, also mindestens 3 Jahre.