Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine Befreiung von Zuzahlungen. Eine vollständige Befreiung erfolgt nur dann, wenn der Versicherte dadurch unzumutbar belastet wird. Hierbei spricht man von der Härtefallregelung.
Haushaltshilfe
Wenn Se in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie eine Hilfe zur Haushaltsführung, wenn Sie oder eine im Haushalt lebende Person wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, bei Kuren sowie häuslicher Krankenpflege den Haushalte nicht weiterführen können und in Ihrem Haushalt ein Kind (innerhalb bestimmter Altersgrenzen) lebt.