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Jahresarbeitsentgeltgrenze

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Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wenn man als Arbeitnehmer mit seinem Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze drei Jahre in Folge überschreitet, ist man nicht mehr krankenversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern hat die Möglichkeit sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern.