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Materieller Versicherungsbeginn - Mehrbettzimmer - Meldung über Arbeitsunfähigkeit - Mutterschutzfristen

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Materieller Versicherungsbeginn

Mit dem materiellen Versicherungsbeginn setzt auch die Leistungspflicht des Versicherers ein. In der Regel ist also der materielle Versicherungsbeginn der Zeitpunkt andem die Wartezeiten abgelaufen sind.

Mehrbettzimmer

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist man bei einem Krankenhausaufenthalt im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Sollte man jedoch auf Einbettzimmer bzw. Zweitbettzimmer Wert legen, muss man diese Leistung durch eine private Krankenzusatzversicherung absichern.

Meldung über Arbeitsunfähigkeit

Sie sind als Versicherungsnehmer verpflichtet die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, spätestens am Tage des vereinbarten Leistungsbeginns anzeigen.

Mutterschutzfristen

Sechs Wochen vor der Geburt beginnt die Mutterschutzfrist und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit unterliegt die werdende Mutter, bzw. die Mutter einem absolutem Beschäftigungsverbot.