Überführungskosten, sind Kosten welche im Todesfall anfallen, um den Versicherten vom Ausland nach Deutschland zu überführen. Die gesetzliche Krankenkasse leistet keine Überführungskosten, während die Auslandsreisekrankenversicherung, als auch die private Krankenvollversicherung diese Leistungen übernimmt.
Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
Als Übertritt wird der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung bezeichnet.
Umlageverfahren
Das Umlageverfahren kennt man von der gesetzlichen Krankenkasse. Hier werden die eingenommenen Beiträge sofort zur Deckung von Leistungen genutzt.
Untersuchungspflicht
Sollte der Versicherer eine Untersuchung verlangen, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet sich von dem durch den Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.