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Anzeigepflicht - Auslandsreisekrankenversicherung - Außergewöhnliche Belastung

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Anzeigepflicht

Sie als Versicherungsträger sind verpflichtet, alle Ihnen gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sowie dem Versicherer alle Änderungen Ihres Zustandes mitzuteilen. Sollten Sie absichtliche Vorerkrankungen oder aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen haben, so hat der Versicherer das Recht, das Krankenversicherungsverhältnis fristlos aufzuheben.

Auslandsreisekrankenversicherung

Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung der Krankenvollversicherung, der den Versicherungsumfang beim Aufenthalt im Ausland abdecken soll. Versichert sind alle Behandlungen, sowie der Rücktransport nach Hause aufgrund eines Krankheitsfalles.

Außergewöhnliche Belastung

Sollten Sie Behandlungskosten selbst tragen und nicht über die Krankenversicherung abrechnen, so können Sie diese als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Aus steuerlicher Sicht wird die zumutbare Belastung vorab abgezogen, also reduziert sich der absetzbare Betrag.