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Annahme - Annahmezwang - Anrechnung von Wartezeiten - Antrag

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Annahme

Unter Annahme versteht man die Aufnahme des Versicherungsnehmers in ein Versicherungsverhältnis. Der Versicherungsträger nimmt Sie an und erklärt sich bereit, Sie zu versichern.

Annahmezwang

Es gibt bestimmte Personengruppen, die von den Versicherungsträgern nicht abgelehnt werden dürfen, so zum Beispiel Neugeborene. Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeit. Das Elternteil muss allerdings mindestens zwei Monate bereits versichert sein. Es findet bei dem Nachwuchs keine Risikoprüfung statt.

Anrechnung von Wartezeiten

Sollten Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung in ein privaten Krankenversicherungsverhältnis wechseln, so wird Ihnen dort die volle Zeit der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Vorraussetzung ist hierfür natürlich ein nahtloser Übergang mit Einhaltung der Kündigungsfristen

Antrag

Der Antrag ist die einseitige Willenserklärung Ihrerseits an die Versicherung, ein angebotenes Produkt erwerben zu wollen. Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Mit dem Antrag erkennen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Versicherungsleistung und die damit verbundene Prämie an.