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VN - Vorsorgeuntersuchungen - Vorvertragliche Anzeigepflicht

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V

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VN

VN ist die Abkürzung für Versicherungsnehmer

Vorsorgeuntersuchungen

Für Vorsorgeuntersuchungen, welche zur Früherkennung von Krankheiten dienen, besteht ein tariflicher Leistungsanspruch aufgrund der gesetzlich eingeführten Programmen zu den Vorsorgeuntersuchungen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Antragsstellers, welche besagt, dass der Antragssteller bei Antragsstellung alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme des Risikos erheblich sind, anzuzeigen. Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, oder ist von der Leistung befreit.