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Selbstständige - Sterbegeld - Studenten

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Selbstständige

Es gibt gewisse Selbständige Personen welche trotzdem der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse unterliegen. Hierzu zählen z.B. Landwirte, Künstler und Publizisten. Andere Selbständige unterliegen nicht der Versicherungspflicht und können sich in einer privaten Krankenversicherung krankenversichern.

Sterbegeld

Das Sterbegeld war bis 1994 Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassen. Seit 1994 wurde das Sterbegeld abgeschafft. Mittlerweile gibt es zahlreiche private Lebensversicherer die ein so genannte Sterbegeldpolice anbieten.

Studenten

Studenten sind bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, versicherungspflichtig. Der Anspruch auf Familienversicherung geht jedoch vor, welche aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet.