Als Rentner wird man Mitglied in der Krankenversicherung für Rentner, kurz KVDR genannt, wenn man vorher gesetzlich krankenversichert war. War man vorher privat krankenversichert, zahlt man seine Beiträge weiter wie bisher, bekommt allerdings vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Außerdem werden Beitragsrückstellungen gebildet, welche den Beitrag im Rentenalter dann verringern.
Risikoprüfung
Bei der Risikoprüfung ist das Geschlecht, das Alter, eventuell der Beruf sowie Größe, Gewicht und Gesundheitszustand maßgebend.
Risikozuschlag
Das Versicherungsunternehmen hat aufgrund der Risikoprüfung die Möglichkeit aufgrund von Vorerkrankungen einen Risikozuschlag zu verlangen. Somit erhöht sich der zu zahlende Beitrag um den Risikozuschlag. Der Versicherungsnehmer muss den Risikozuschlag aber akzeptieren.