Als Arbeitnehmer zählt man zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Einkommen des Arbeitnehmers unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Außerdem zählen noch Landwirte, Künstler und Publizisten zu dem Pflichtversicherten Personenkreis.
Psychotherapie
Psychotherapie gehört grundsätzlich nicht zu den versicherten Leistungen der privaten Krankenversicherer. Viele privaten Krankenversicherungunternehmen erstatten allerdings die Kosten einer medizinisch notwendigen Psychotherapie auf freiwilliger Basis. Hier werden dann pro Kalenderjahr eine bestimmte Anzahl von Therapiesitzungen übernommen.