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Geringfügige Beschäftigung - Gesamteinkommen - Gesetzliche Krankenkassen

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Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung ist versicherungsfrei und liegt vor wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig nicht mehr als 325 € beträgt.

Gesamteinkommen

Zum Gesamteinkommen zählen alle sieben Einkunftssarten nach dem Einkommenssteuergesetz. Der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, 4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, 7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.