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Eintrittsalter - Entziehungsmaßnahme - Ersatzkassen

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Eintrittsalter

Das Eintrittsalter ist Ihr Alter bei Beginn des Versicherungsschutzes. Das Eintrittsalter ist entscheidend für den zu zahlenden Beitrag.

Entziehungsmaßnahme

Für Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren besteht prinzipiell kein Leistungsanspruch.


Ersatzkassen

Es gibt drei Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies sind die allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen und die Ersatzkassen.
Zu den Ersatzkassen gehören z.B. die TKK, Barmer, etc.