Der Beitrag berechnet sich je nach den gewählten Versicherungsleistungen, dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustandes des zu Versichernden. Die Berechnung zur privaten Krankenversicherung ist hiermit
Einkommensunabhängig.
Beitragsrückerstattung
Bei Nichtanspruchnahme von Versicherungsleistungen der privaten Krankenversicherung erstatten viele Versicherer sozusagen als Bonus Beiträge zurück.
Bezugsgröße
Unter der Bezugsgröße versteht man das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorjahr. Sie dient zur Berechnung vieler Beiträge in der Sozialversicherung.
Bindefrist
Wenn man bei einer Versicherungsgesellschaft einen Antrag stellt ist man für eine vorgeschriebene Zeit, in der Regel 6 Wochen, an den Antrag gebunden.