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  Startseite individuelle Versicherungsleistungen Chefarzt / Zahnbehandlung  


Chefarzt / Einbettzimmer und Zahnbehandlung / Zahnersatz

Die Behandlung durch einen Chefarzt ist nicht immer automatisch mitversichert, sondern zählt als Zusatzleitung, ebenso wie die Zusatzleistung zur Wahl eines Einbett- oder Zweibettzimmers, sowie die Zahnzusatzversicherung.

Ein Chefarzt hat in der Regel keine Kassenzulassung und kann aufgrund dessen auch nur Privatpatienten behandeln, mit denen er direkt abrechnen kann. Vorraussetzung hierfür ist natürlich eine Behandlung oder ein Beratungsgespräch.

Ein weiteres Privileg für Sie als Privatpatient kann bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus die Wahl eines Einbett- oder Zweibettzimmers sein. Meist sind die Krankenhäuser so ausgestattet, dass Sie im Falle mit mindestens 2 weiteren Patienten ein Zimmer teilen müssen. Sie müssen sich dessen immer bewusst sein, dass Sie nie wissen können, was Sie erwarten. Gerade, wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind und Ruhe das Wichtigste ist um wieder zu Genesen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Zusatzversicherung ist die Zahnzusatzversicherung, die bis zu 80 Prozent der Kostenbezüglich Zahnersatz und Zahnbehandlungen erstattet. Die Gebührenordnung der Zahnärzte ist sehr hoch angesetzt. Zahnersatz, sowie Implantate sind im Versicherungsumfang inbegriffen. Der Eigenanteil, der durch Sie zu zahlen ist, steigt stetig und aufgrund der aktuellen Gesundheitsreform wird sich das in der Zukunft auch nicht ändern. Sie können sich mit einer Zahnzusatzversicherung unverbindlicher machen und sich nicht von hohen Zahnarztkosten abschrecken lassen.

Die Wahlleistungsvereinbarungen zwischen Ihnen und der privaten Krankenversicherung kann Ihnen im Krankheitsfall vieles erleichtern. Machen Sie sich finanziell unabhängiger und genießen Sie einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, der Sie im Krankheitsfall nicht im Stich lässt.


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