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  Startseite individuelle Versicherungsleistungen Ambulante Behandlung  


Die Ambulante Behandlung in der privaten Krankenversicherung

Zu den Kosten der ambulanten Behandlung zählen alle anfallenden Kosten durch die Behandlung eines Hausarztes, eines Facharztes oder eines Heilpraktikers. Es handelt sich hierbei um die ursprünglichen Behandlungskosten gemäß der gesetzlichen Gebührenverordnung. Zu den Kosten zählen ebenfalls die Behandlungen in einer Ambulanz. Des Weiteren fallen in diesen Bereich alle Kosten, die bei Vorsorgeuntersuchungen entstehen, wie beispielsweise Krebsvorsorge.

Nach den aktuellen Tarifen der privaten Krankenversicherern zählen auch die Kosten dazu, die aufgebracht werden müssen um den Verordnungen der behandelnden Ärzten zu folgen wie zum Beispiel notwendige Massagen, Krankengymnastik, Wärme- sowie Kältebehandlungen, Bestrahlungen oder Reizstrom, Zuzahlungen bei Brillen oder anderen Hilfsmitteln wie Einlagen oder Gehstützen. Alle verschriebenen Medikamente gehören auch zu den Kosten durch eine ambulante Behandlung.

Der Ablauf einer ambulanten Rechnung, die von dem behandelnden Arzt direkt an Sie gestellt wird ist immer derselbe. Sie bekommen die Rechnung gestellt und reichen diese dann bei Ihrem privaten Versicherungsträger ein, der Ihnen dann die Kosten, nachdem Sie in Vorkasse getreten sind erstattet. Es handelt sich bei der Rechnungserstellung um eine Honorarvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Hausarzt. Der Hausarzt muss sich an die aktuelle, gesetzliche Gebührenordnung halten, hat jedoch aber das Recht, bis zum 3,6 fachen des eigentlichen Honoras zu berechnen, muss dies dann allerdings vor der Krankenkasse ausführlich begründen.


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